Aktuelle Meldung : Erfolg der Proteste: Freistaat klagt gegen Verweigerung der Revision! VVN-BdA empört über Gerichtsurteil zu einstigem Oberprexer Nazi-Treffpunkt / “Fatal falsches Signal“

27. Juli 2020

Scharfe Kritik übt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Hof-Wunsiedel an der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu dem einstigen Neonazitreffpunkt in Oberprex.
Zwar räumen die Münchner Richter ein, dass im Prinzip eine „Einziehung im Rahmen eines Vereinsverbots unter engen Voraussetzungen zulässig“ sei. Schließlich stand, so die VVN-BdA, auch das „Gemeinwohl“ der Gemeinde Regnitzlosau auf dem Spiel, wie es in Art. 14 und 15 des Grundgesetzes, den Enteignungsparagrafen, angesprochen ist.

Den Ausschlag aber gab anscheinend ausgerechnet eine Einschätzung aus dem eigenen Hause, durch den bayerischen Verfassungsschutz: Die Neonazikameradschaft sei dermaßen konspirativ vorgegangen, dass der Hausherrin eine Kenntnis von „der Nutzung durch das mittlerweile verbotene Freie Netz Süd (FNS)“ nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Für den VVN-BdA-Kreisvorstand „angesichts des jahrelangen Treibens in dem Anwesen eine nahezu absurde Fehleinschätzung.“ Diese stehe überdies im direkten Widerspruch zu früheren Aussagen der Behörde selbst.

Vor fast genau zwei Jahren wurde jene „Beschlagnahmung und Einziehung“ vom Verwaltungsgericht Bayreuth juristisch abgesegnet. Thomas Etzel, stellvertretender VVN-Vorsitzender, zitierte die damalige Bewertung des Innenministeriumsvertreters vor Gericht: Die Schutzbehauptung der Vermieterin, wenig mitbekommen zu haben, nannte dieser seinerzeit „völlig lebensfremd“. Obendrein, so die Aussage der beklagten Behörde, habe seinerzeit das Landratsamt in Hof Gentschs Mutter extra angeschrieben, um sie auf die verfassungswidrigen Aktivitäten hinzuweisen.

Nicht zuletzt angesichts der Mordanschläge in Halle, Hanau und Kassel, des gefährlichen Erstarkens des AfD-„Flügels“, angesichts von Nazi-Netzwerken bei Bundeswehr und Polizei usw. „setzt das Urteil von München ein fatal falsches Signal.“ Die Landesregierung müsse gegen die Nichtzulassung der Revision baldmöglichst Beschwerde einlegen. Das werde „der Prüfstein dafür sein, wie ernst die öffentlichen Beteuerungen gegen den Rechtsterror zu nehmen sind“, erklärt der VVN-BdA-Kreisvorstand abschließend.

(Aus der Pressemitteilung der VVN-BdA vom 14.7.20)