Teilerfolg bei der Gemeinnützigkeit!
27. März 2021
Eine gute Nachricht vom VVN-Bundesvorstand in Berlin: Die Gemeinnützigkeit soll wieder gelten, allerdings (noch) nicht uneingeschränkt und mit einer teils seltsamen Begründung. Die Gemeinnützigkeit könne nun „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Letzteres ist genauso dubios wie die vorherige (gegenteilige) Behauptung: Weil die VVB-BdA im bayerischen VS-Bericht als extremistisch aufgeführt werde, sei ihr die Gemeinnützigkeit in Berlin entzogen worden.
Im bayerischen „Verfassungsschutzbericht 2019“ steht: „Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus.“ (unter: Die VVN-BdA Bayern; Bericht S. 260).
Wie auch immer: Auch als Kreisvereinigung VVN-BdA Hof-Wunsiedel bedanken wir uns bei allen, die uns unterstützt haben, für die großartige Solidarität – nicht zuletzt durch Neueintritte und Spenden. Weiterhin allerdings werden wir gemeinsam dafür kämpfen, dass diese vom Geheimdienst (VS) verbreitete Diskriminierung unserer Organisation und damit des Antifaschismus insgesamt endlich aufhört!